von Mellies » Mo 27.08.2018, 15:00
Wenn man als Freiberufler für nur einen einzigen Auftraggeber tätig ist, wird das - warum auch immer - als Scheinselbstständigkeit gewertet. Den Sinn dahinter habe ich bis heute nicht verstanden. Solange du aber zusätzlich ein geregeltes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hast und der Arbeitgeber mit deiner Nebentätigkeit einverstanden ist, dürfte alles in Butter sein.
Wenn man als Freiberufler für nur einen einzigen Auftraggeber tätig ist, wird das - warum auch immer - als Scheinselbstständigkeit gewertet. Den Sinn dahinter habe ich bis heute nicht verstanden. Solange du aber zusätzlich ein geregeltes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hast und der Arbeitgeber mit deiner Nebentätigkeit einverstanden ist, dürfte alles in Butter sein.