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Wann kann man ein Zwischenzeugnis anfordern?

BeitragVerfasst: Mo 03.10.2011, 23:31
von Fabian
Nabend allerseits.

Ich arbeite jetzt seit knapp einem Jahr in einem Pflegeheim als Krankenpfleger, bin aber mit meinem Job nicht so recht glücklich und würde mich gerne woanders bewerben. Nun wäre es ganz gut, wenn ich mit der Bewerbung schon ein Arbeitszeugnis beilegen könnte. Kann ich bei meinem Arbeitgeber jetzt schon ein Zwischenzeugnis anfordern oder geht das erst nach längerer Anstellung (bzw. hat man da überhaupt einen Anspruch drauf?)?

Welche Begründung würde Ihr sonst nennen, damit es nicht gleich auffällt, dass ich mich noch woanders bewerben möchte? :oops:

Fabi

Re: Wann kann man ein Zwischenzeugnis anfordern?

BeitragVerfasst: Di 04.10.2011, 17:21
von Nadine
Hallo Fabian,

also einen wirklichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast Du in Deinem Fall nicht, da Du ja keinen triftigen Grund hast (bzw. ihn nicht nennen möchtest, eine Bewerbung bei einem anderen Unternehmn wäre nämlich einer). Ansonsten bietet es sich immer an, ein Zwischenzeugnis zu fordern, wenn man eine große Aufgabe erledigt hat, versetzt wurde oder ein neues Aufgabengebiet bekommt. Wenn so etwas bei Dir der Fall wäre, dann könntest Du das als Grund für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses anführen.
Ansonsten: Komm mit der Wahrheit auf den Tisch! Vielleicht verbessert sich ja dadurch sogar etwas bei Deiner bisherigen Anstellung.

Nadine