Mündliche Prüfung wiederholen - danach arbeiten gehen?
Verfasst: Fr 22.07.2016, 14:41
Hallo zusammen,
leider habe ich einen Teil der mündlichen Prüfung nicht im ersten Durchlauf bestanden und werde sie nach 5 Monaten Verlängerung am kommenden Dienstag wiederholen. Dabei geht es nur um den Teil Krankheitslehre. Ich bin also zum 01.08.16 ausgelernt und habe einen Job in Aussicht, bei dem ich, wenn alles glatt läuft, am kommenden Mittwoch unterschreiben soll. Meine Schule behält sich allerdings vor, mich Mittwoch und Donnerstag in den praktischen Einsatz auf Station zu schicken, meiner Meinung nach vollkommen unnötig. Ich habe noch genug bis zum Arbeitsbeginn zum 1. August zu erledigen. Da ich rein rechnerisch aufgrund der 10% Fehlzeiten nicht mehr praktisch fehlen dürfte, wäre jetzt meine Frage: Kann mir noch irgendjemand mein bestandenes Examen aberkennen, wenn ich an den beiden Tagen eine AU vorzuweisen habe? Ich fehle für gewöhnlich nicht grundlos oder wenn ich nicht krank bin, aber ich sehe da lediglich den Sinn drin, dass eine billige Arbeitskraft noch 2 Tage aushelfen darf, ich sehe da null Effekt für mich, zumal ich eh ganz woanders meine Stelle als Examinierte antrete.
Würde mich über Meinungen/rechtliches Wissen freuen!
Gruß Anni
leider habe ich einen Teil der mündlichen Prüfung nicht im ersten Durchlauf bestanden und werde sie nach 5 Monaten Verlängerung am kommenden Dienstag wiederholen. Dabei geht es nur um den Teil Krankheitslehre. Ich bin also zum 01.08.16 ausgelernt und habe einen Job in Aussicht, bei dem ich, wenn alles glatt läuft, am kommenden Mittwoch unterschreiben soll. Meine Schule behält sich allerdings vor, mich Mittwoch und Donnerstag in den praktischen Einsatz auf Station zu schicken, meiner Meinung nach vollkommen unnötig. Ich habe noch genug bis zum Arbeitsbeginn zum 1. August zu erledigen. Da ich rein rechnerisch aufgrund der 10% Fehlzeiten nicht mehr praktisch fehlen dürfte, wäre jetzt meine Frage: Kann mir noch irgendjemand mein bestandenes Examen aberkennen, wenn ich an den beiden Tagen eine AU vorzuweisen habe? Ich fehle für gewöhnlich nicht grundlos oder wenn ich nicht krank bin, aber ich sehe da lediglich den Sinn drin, dass eine billige Arbeitskraft noch 2 Tage aushelfen darf, ich sehe da null Effekt für mich, zumal ich eh ganz woanders meine Stelle als Examinierte antrete.
Würde mich über Meinungen/rechtliches Wissen freuen!
Gruß Anni