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Sonntagszuschlag / Notdienstzuschlag für MFA

BeitragVerfasst: Mi 31.10.2012, 15:27
von Carina
Hallo!
Wie ist das eigentlich bei Euch, bekommt Ihr für Notdienste und Sonntagsdienste als MFA/Arzthelferin Zuschläge oder macht Ihr das auch einfach so pflichtbewusst nebenbei mit? Gibt es für Sonntagszuschläge gesetzliche Regelungen oder kann das jeder Arzt handhaben wie er möchte? Ich muss ungefähr einmal im Monat auch sonntags ran, bekomme aber dafür keinerlei Zuschläge, ich kann nur in der Woche dann einen Tag freinehmen.
Bin gespannt, wie es bei Euch aussieht.

Viele Grüße
Carina

Re: Sonntagszuschlag / Notdienstzuschlag für MFA

BeitragVerfasst: Do 22.11.2012, 10:02
von Lena
Hallo Carina,
also wir bekommen für Arbeit am Sonntag und am Feiertag einen Zuschlag von 50% plus einen freien Tag dann in der Woche. Ob das gesetzlich so vorgeschrieben ist, weiß ich jetzt nicht. Steht aber bei uns auchim Arbeitsvertrag. Finde ich auch eine faire Regelung. Sprich doch Deinen Chef mal auf Zuschläge an, vielleicht lässt sich da ja etwas heraushandeln.

LG
Lena

Re: Sonntagszuschlag / Notdienstzuschlag für MFA

BeitragVerfasst: So 08.12.2013, 14:00
von Kolumbus
Gesetzlich ist es nur so geregelt, dass wenn Du tagsüber am Sonntag oder an einem Feiertag arbeitest, Du einen Ruhetag innerhalb der folgenden zwei Wochen nehmen kannst, siehe hier im Arbeitszeitgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
Einen gesetzlichen Sonntagszuschlag gibt es also nicht, wird aber dennoch oft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt und steht dann auch so im Arbeitsvertrag.

Wenn Du am Sonntag auch nachts arbeiten musst, dann gelten ganz normal die Bedingungen für Nachtarbeit, siehe hier im Arbeitszeitgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html
Nach Absatz 5 stehen einem also dann eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag zu, was auch immer "angemessen" jetzt genau bedeuten soll...

Hoffe das hilft weiter...
Kolumbus

Re: Sonntagszuschlag / Notdienstzuschlag für MFA

BeitragVerfasst: Di 14.01.2014, 12:10
von Katze
"eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage" bedeutet meiner Meinung nach, dass Du für jede Nachtschicht einen Tag frei bekommen musst. Ein angemessener Zuschlag ist natürlich Auslegungssache, aber meiner Erfahrung nach wird oft ein Zuschlag von 50 Prozent auf das Bruttogehalt gewährt. Der Zuschlag bleibt dann auch steuerfrei.

Grüße

Re: Sonntagszuschlag / Notdienstzuschlag für MFA

BeitragVerfasst: Di 14.01.2014, 15:31
von CorneliaM
50 % - Zuschlag ist sicherlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ich zum Beispiel bekomme nur 20 % mehr brutto für Nachtdienste, das steht auch so in meinem Arbeitsvertrag und ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass mein Arbeitgeber (große Klinik in Berlin) sich nicht an die gestzlichen Bestimmungen hält.

LG
Cornelia