Darf man das 1. Lehrjahr wiederholen ?
Verfasst: Fr 09.01.2015, 14:24
Hallo zusammen vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe 2013 meine Ausbildung zur MFA begonnen und habe noch in meiner Probezeit Praxis gewechselt, denn da herrschte ein Zickenkrieg vom feinsten.
Ich habe auch schnell wieder eine neue Stelle gefunden und 2 Tage vor Ende meiner Probezeit wurde eine Patientin mein Verhängnis. Sie hatte leider gelogen und was behauptet, was nicht stimmte. Ich war alleine mit der Patientin im Behandlungsraum und keiner hat mir leider geglaubt, und daraufhin folgte die fristlose Kündigung .
Ich habe dann keine Stellen mehr gefunden und bin im August 2014 schwer erkrankt und kann seit Dezember wieder in Vollzeit arbeiten. Laut der Ärztekammer darf ich das Lehrjahr nicht wiederholen, sondern muss da weitermachen, wo ich jetzt bin , ich habe nicht einmal ein Zeugnis von der Berufsschule bekommen, da man mich nicht benoten konnte, weil ich solange nicht da war .
Kann mir vllt jemand weiter helfen ??
Vielen Dank im Vorraus
Ich habe 2013 meine Ausbildung zur MFA begonnen und habe noch in meiner Probezeit Praxis gewechselt, denn da herrschte ein Zickenkrieg vom feinsten.
Ich habe auch schnell wieder eine neue Stelle gefunden und 2 Tage vor Ende meiner Probezeit wurde eine Patientin mein Verhängnis. Sie hatte leider gelogen und was behauptet, was nicht stimmte. Ich war alleine mit der Patientin im Behandlungsraum und keiner hat mir leider geglaubt, und daraufhin folgte die fristlose Kündigung .
Ich habe dann keine Stellen mehr gefunden und bin im August 2014 schwer erkrankt und kann seit Dezember wieder in Vollzeit arbeiten. Laut der Ärztekammer darf ich das Lehrjahr nicht wiederholen, sondern muss da weitermachen, wo ich jetzt bin , ich habe nicht einmal ein Zeugnis von der Berufsschule bekommen, da man mich nicht benoten konnte, weil ich solange nicht da war .
Kann mir vllt jemand weiter helfen ??
Vielen Dank im Vorraus