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Straßenverkehrsrecht: Krankentransport mit Sonder-/Wegerecht

BeitragVerfasst: So 04.03.2018, 15:47
von Aetius
Moin Leute,

in letzter Zeit kam es bei uns vermehrt dazu, dass die Leitstelle anordnet, Krankentransporte "mit Blaulicht" weiterzufahren, da für Folgenotfälle kein freies Fahrzeug zur Verfügung steht. Dazu muss man wissen, dass hier fast ausschließlich Mehrzweckfahrzeuge vorgehalten werden, welche sowohl für Krankentransporte als auch zur Notfallrettung vorgesehen sind.

Kennt sich hier jemand genau mit dem rechtlichen Aspekt aus? Ich konnte leider noch keine Urteile zu diesem Thema finden, halte dieses Vorgehen jedoch für sehr fragwürdig. Meines Wissens nach ist die Leitstelle lediglich zur Anordnung des Wegerechts zum Patienten befugt; während des Transports ins Krankenhaus entscheidet die Besatzung.

Darf ich also andere Verkehrsteilnehmer, den Patienten und mein Team gefährden, um schneller einen Folgeeinsatz annehmen zu können?

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!

Re: Straßenverkehrsrecht: Krankentransport mit Sonder-/Weger

BeitragVerfasst: So 19.04.2020, 19:23
von PanPeter
Kann ich mir schon vorstellen, dass das erlaubt ist. Ist ja auch sinnvoll. Wenn kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht, wie soll denn dann der nächste Notfall sonst versorgt werden. Da muss doch das Fahrzeug schnellstmöglich wieder zurück sein.
Man kann ja trotzdem dann etwas umsichtiger fahren und muss nicht an jeder Kreuzung bei Rot Vollgas geben. Aber wenn man ein paar Minuten früher wieder an der Rettungswache ankommt, dann kann das eben durchaus mal ein Leben mehr retten. Also nicht so viele Gedanken darüber machen, ist meine Meinung.

Grüße
PanPeter