Arbeitszeiten im Rettungsdienst
Verfasst: Sa 04.01.2014, 17:34
Hallo
ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszeit im Rettungsdienst.
Laut Arbeitsvertrag bin ich mit 40 Stunden pro Woche eingestellt.
Nach dem Tarifvertrag aus dem Jahr 2006 kann die Tägliche Arbeitszeit durch Arbeitsbereitschaft verlängert werden.
Höchstarbeitszeit 48 Stunden pro Woche.
Meistens arbeiten wir deutlich mehr als 48 Stunden.
Frage was gilt hier eigentlich Arbeitsvertrag mit 40 Stunden oder Tarifvertrag mit 48 Stunden?
Im Internet habe ich das Günstigkeitsprinzip gefunden. Kann ich mich gegenüber dem Arbeitgeber darauf berufen?
Das Günstigkeitsprinzip ist ein wichtiger tarifrechtlicher Grundsatz. Er greift ein, wenn eine arbeitsvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer objektiv günstiger ist, als die entsprechende Regelung im Tarifvertrag. Einzelvertragliche Abmachungen gehen in diesem Falle der tariflichen Regelung vor. Gesetzlich verankert ist das Günstigkeitsprinzip im § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz.
ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszeit im Rettungsdienst.
Laut Arbeitsvertrag bin ich mit 40 Stunden pro Woche eingestellt.
Nach dem Tarifvertrag aus dem Jahr 2006 kann die Tägliche Arbeitszeit durch Arbeitsbereitschaft verlängert werden.
Höchstarbeitszeit 48 Stunden pro Woche.
Meistens arbeiten wir deutlich mehr als 48 Stunden.
Frage was gilt hier eigentlich Arbeitsvertrag mit 40 Stunden oder Tarifvertrag mit 48 Stunden?
Im Internet habe ich das Günstigkeitsprinzip gefunden. Kann ich mich gegenüber dem Arbeitgeber darauf berufen?
Das Günstigkeitsprinzip ist ein wichtiger tarifrechtlicher Grundsatz. Er greift ein, wenn eine arbeitsvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer objektiv günstiger ist, als die entsprechende Regelung im Tarifvertrag. Einzelvertragliche Abmachungen gehen in diesem Falle der tariflichen Regelung vor. Gesetzlich verankert ist das Günstigkeitsprinzip im § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz.