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Arbeitszeiten im Rettungsdienst

BeitragVerfasst: Sa 04.01.2014, 17:34
von neffets
Hallo

ich habe eine Frage zum Thema Arbeitszeit im Rettungsdienst.
Laut Arbeitsvertrag bin ich mit 40 Stunden pro Woche eingestellt.
Nach dem Tarifvertrag aus dem Jahr 2006 kann die Tägliche Arbeitszeit durch Arbeitsbereitschaft verlängert werden.
Höchstarbeitszeit 48 Stunden pro Woche.

Meistens arbeiten wir deutlich mehr als 48 Stunden.

Frage was gilt hier eigentlich Arbeitsvertrag mit 40 Stunden oder Tarifvertrag mit 48 Stunden?

Im Internet habe ich das Günstigkeitsprinzip gefunden. Kann ich mich gegenüber dem Arbeitgeber darauf berufen?

Das Günstigkeitsprinzip ist ein wichtiger tarifrechtlicher Grundsatz. Er greift ein, wenn eine arbeitsvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer objektiv günstiger ist, als die entsprechende Regelung im Tarifvertrag. Einzelvertragliche Abmachungen gehen in diesem Falle der tariflichen Regelung vor. Gesetzlich verankert ist das Günstigkeitsprinzip im § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz.

Re: Arbeitszeiten im Rettungsdienst

BeitragVerfasst: Di 04.03.2014, 17:04
von Schlaubi
Natürlich gilt erst einmal Dein Arbeitsvertrag. Wenn da nichts zum Thema Arbeitsbereitschaft steht, dann musst Du auch nicht länger arbeiten. Eine andere Sache wäre es, wenn im Arbeitsvertrag irgendeine Klausel drin ist, die besagt, dass alle anderen Vereinbarungen des Tarifvertrags gelten. Dann bist Du an beide Verträge gebunden.

Hoffe ich konnte helfen.

Schlaubi

Re: Arbeitszeiten im Rettungsdienst

BeitragVerfasst: Mi 09.04.2014, 00:33
von Todi
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag zum Thema Arbeitsbereitschaft? Wenn da gar nichts dazu steht, dann denke ich mal, dass dann schon die 48 Stunden aus dem Tarifvertrag Gültigkeit haben. Anders wäre es, wenn in Deinem Arbeitsvertrag z.B. maximal 4 zusätzliche Stunden Bereitschaft drinstehen, dann hätten die Gültigkeit.
Bin aber auch kein Rechtsexperte, am besten sonst mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nachfragen.

Grüße
Todi