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Kündigungsfrist geringfügig beschäftigt Caritas

BeitragVerfasst: Di 31.07.2012, 10:17
von Bella
Huhu hr lieben,
Ich habe mal ne frage und zwar bin ich geringfügig beschäftigt und muss jetzt vom Arbeitsamt ne Maßnahme machen die sich Target Gmbh nennt. Mein Arbeitgeber weiß das und war damit einverstanden doch jetzt rufen sie mich ständig an und verlangen von mir noch nach dieser Maßnahme arbeiten zu kommen! Target: 8:00 - 15:00 Uhr und dann noch arbeiten von 15:00 - 20:30 (!!!!) Dieses Arbeitsverhältniss möchte ich nun kündigen weil auch so anderes vieles nicht ganz richtig läuft dort.. meine frage nun an die die vllt bei der Caritas geringfügig beschäftigt sind oder waren wie ist eure kündigungsfrist und wie ist das mit meinem Urlaub habe nämlich noch keinen gehabt seit dem ich dort bin? ich habe einen 6 Monats vertrag.. habe am 15 März dort angefangen und muss (eig.) bis 15 September...

Würde mich sehr über antworten freuen!
Danke schon mal im Vorraus :) !!

Re: Kündigungsfrist geringfügig beschäftigt Caritas

BeitragVerfasst: Di 31.07.2012, 10:30
von Carola
Hallo Bella!

Wenn in Deinem befristeten Arbeitsvertrag der Punkt ordentliche Kündigung nicht behandelt wird, dann kann der Vertrag gar nicht ordentlich gekündigt werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, in Deinem Fall also vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Wenn Du in der Probezeit bist (muss auch im Arbeitsvertrag stehen), dann beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Carola

Re: Kündigungsfrist geringfügig beschäftigt Caritas

BeitragVerfasst: Di 31.07.2012, 10:33
von Gast
Aber wie lange ist die Probezeit ?
ich bin ja jetzt schon seit März da und dann müsste die doch schon längst rum sein..? weil ansonsten würde es sich ja nicht lohnen dieses Arbeitverhältnis noch zu beenden :D
Ja aber Vielen dank du hast mir echt schon weitergeholfen :)

Re: Kündigungsfrist geringfügig beschäftigt Caritas

BeitragVerfasst: Di 31.07.2012, 13:01
von Michael
Eine automatische Probezeit gibt es nicht. Die muss wenn, dann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Wenn dort also nichts von Probezeit steht, dann hast Du auch keine Probezeit.

Re: Kündigungsfrist geringfügig beschäftigt Caritas

BeitragVerfasst: Mi 01.08.2012, 14:18
von Marie
Hey Bella,
wenn Du einfach nicht mehr zur Arbeit hingehst, dann wird Dich der Arbeitgeber schon irgendwann von selbst kündigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er Dich da deswegen vors Arbeitsgericht ziehen wird. Da ist der Aufwand ja viel zu groß.
Also sag einfach Bescheid, dass Du Deinen Vertrag nicht mehr erfüllen wirst. Entweder Ihr trennt Euch dann einvernehmlich oder Du machst es so wie ich zuvor gesagt hatte.

Marie