Urlaubsplanung: 2 Familienmitglieder arbeiten im selben Haus
Verfasst: Di 07.11.2023, 13:09
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier im Forum. Vielleicht könnt ihr mir bei folgendem weiterhelfen. Ich finde im Netz nichts passendes dazu, was mir weiterhelfen könnte.
Folgendes:
Ich bin als PFK in. d. Altenpflege tätig. Seit kurzem ist mein Sohn im gleichen Heim, in der Ausbildung, in der Hauswirtschaft (nennt sich bei uns Präsenz).
Nun müssen wir beide, für nä. Jahr, unseren jwg. Gesamturlaub planen.
Anf. August hat mein Mann Geb. und wir wollen mit Freunden, die ein schulpflichtiges Kind haben, in Urlaub. Wohnen in BW und da sind i. d. Zeit Sommerferien. Und unser Sohn möchte gerne mit in Urlaub.
Pflege u. Präsenz sind, was Urlaubsplanung angeht, "getrennt".
In der Präsenz darf immer nur, pro Wohnbereich (sind insgesamt 4 Wohnbereiche), 1 Mitarbeiter in Urlaub.
In der Pflege dürfen dürfen max. 2 PFK zeitgleich in Urlaub und klar, Mitarbeiter mit schulpfl. Kind/ern sind bevorzugt.
Jetzt meine Frage:
Kann ich hier auch auf "das Recht" eines schulpflichtigen Kindes plädieren? Geht das on der Branche?
Weil in anderen Berufen ist es ja so, dass dort die Azubis auch nach Ferien Urlaub haben(?).
Vielen lieben Dank für's lesen. Ich hoffe, ich hab es verständlich geschildert.
Gruß N.
Ich bin neu hier im Forum. Vielleicht könnt ihr mir bei folgendem weiterhelfen. Ich finde im Netz nichts passendes dazu, was mir weiterhelfen könnte.
Folgendes:
Ich bin als PFK in. d. Altenpflege tätig. Seit kurzem ist mein Sohn im gleichen Heim, in der Ausbildung, in der Hauswirtschaft (nennt sich bei uns Präsenz).
Nun müssen wir beide, für nä. Jahr, unseren jwg. Gesamturlaub planen.
Anf. August hat mein Mann Geb. und wir wollen mit Freunden, die ein schulpflichtiges Kind haben, in Urlaub. Wohnen in BW und da sind i. d. Zeit Sommerferien. Und unser Sohn möchte gerne mit in Urlaub.
Pflege u. Präsenz sind, was Urlaubsplanung angeht, "getrennt".
In der Präsenz darf immer nur, pro Wohnbereich (sind insgesamt 4 Wohnbereiche), 1 Mitarbeiter in Urlaub.
In der Pflege dürfen dürfen max. 2 PFK zeitgleich in Urlaub und klar, Mitarbeiter mit schulpfl. Kind/ern sind bevorzugt.
Jetzt meine Frage:
Kann ich hier auch auf "das Recht" eines schulpflichtigen Kindes plädieren? Geht das on der Branche?
Weil in anderen Berufen ist es ja so, dass dort die Azubis auch nach Ferien Urlaub haben(?).
Vielen lieben Dank für's lesen. Ich hoffe, ich hab es verständlich geschildert.
Gruß N.