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Anerkennung ausländische Diplom im Schweiz

BeitragVerfasst: Mo 18.08.2014, 19:28
von Safar
Halo,

Ich bin ausländische Arzt von Aserbaidschan. Ich habe schon seit 2 Jahren meine Diplom in DE anerkannt und Approbation bekommen. Ich weiss, das im CH als ARZT zu arbeiten muss man Bürger ein von EU-Länder sein.
Ich wollte wissen ob die deutsche Approbation erleichtert die Anerkennung meines Diplom in CH oder nicht?
Außerdem habe ich viel erforscht, aber habe ich nicht verstanden. Erst muss ich Stelle finden in einem Kanton, dann muss ich meine Diplom anerkennen lassen , oder das spielt keine Rolle?

Vielen Dank im Voraus

Grüß
Safar

Re: Anerkennung ausländische Diplom im Schweiz

BeitragVerfasst: Di 18.11.2014, 21:59
von Dr.Michelsen
Ja, die deutsche Anerkennung der Approbation erleichtert auch das gesamte Procedere für die Schweiz. Ist trotzdem immer noch ein Haufen Aufwand. Am besten Sie wenden sich an einen der Personalvermittler, die in die Schweiz vermitteln. Die kennen sich da am besten aus, wie das Ganze am schnellsten geht.

Schönen Gruß
Dr. Michelsen

Re: Anerkennung ausländische Diplom im Schweiz

BeitragVerfasst: Di 16.02.2016, 10:49
von Patrick Möckli
Nun der Beitrag, bzw. die Frage ist ja schon etwas länger eingestellt und trotzdem immer wieder aktuell....

Unter http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00406/index.html?lang=de finden Sie rechts oberhalb ein Link zum .pdf betreffend der Wegleitung zur Anerkennung des ‚Arztes‘ (Studium) http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00407/index.html?lang=de dito rechts oberhalb den Link zur Wegleitung betreffend allfälliger Weiterbildungstitel. Die Approbation ist dabei leider nicht das Zünglein auf der Waage.

Ein weiterer Punkt ist jeweils noch die Frage nach der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Hier herrscht eine Freizügigkeit mit EU-Staaten (eingeschränkt noch für Bulgarien und Rumänien - Kroatien noch spezieller). Staatsbürgerschaften ausserhalb der EU können nur mittels Sonderantrag eine Bewilligung erhalten - gemäss Auskunft der Immigrationsbehörde ist dies frühestens ab Stufe Facharzt möglich (PS. die Praxis zeigt hin und wieder aber auch anderes...). Die Nationalitäten von nicht EU-Staaten (und z. Zt. auch noch B / R / K) werden infolge des beschränkten Arbeitnehmerkontingentes sehr verhalten vergeben. Es ist immer auch der Individualfall zu prüfen.

Vielleicht auch noch ein paar weitere Hinweise unter http://www.facharztjob.ch zu finden.

PremiumJob AG, Schweiz, Patrick Möckli