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Kündigungsfristen kommunale Häuser

BeitragVerfasst: So 28.09.2014, 20:21
von iniki2000
Hallo,

ich bin im 2. Weiterbildungsjahr und habe vor, möglichst bald eine neue Stelle zu suchen.
Nun habe ich mich aus dem Tarifvertrag für kommunale Häuser versucht schlau zu machen wegen den Kündigungsfristen.
Es ist ja wohl so, daß nach insgesamt zwei Jahren die Kündigungsfrist von 6 Wochen auf drei Monate (zum Kalenderquartal) ansteigt.
Wie sieht es nun aus, wenn ich genau in dem Monat kündige, der noch als 24. Monat gerechnet wird, also kurz VOR Ende des zweiten Jahres -also z.B. mit 01.01.2015 würde mein drittes Jahr beginnen, ich kündige am 31.12.2014 - gelten dann drei Monate oder 6 Wochen??

Wäre prima, wenn mir jemand eine hilfreiche Antwort geben könnte!!

Re: Kündigungsfristen kommunale Häuser

BeitragVerfasst: Do 02.10.2014, 12:19
von Marius
Hallo,
wenn Du kündigst, bevor Du 24 Monate vollendet hast, dann gelten noch die 6 Wochen Kündigungsfrist.
Grüße
Marius