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Aufgabe der Pflegehilfskraft?!

BeitragVerfasst: Mi 21.10.2015, 15:40
von Tinchen
Hallo zusammen,

leider finde im Netz nicht wirklich eine Aussagefähige Antwort.

Um es kurz zu machen: "darf" oder ist eine ungelernte Pflegehilfskraft mit LG1+2 berechtigt bei einer/m querschnittsgelähmten Frau/Mann eine Darmausleerung vornehmen? Oder ist dieses nur von examierten Kräften erlaubt?

Wenn jemand einen Link noch dazu hat, wäre ich wirklich dankbar.

Viele Grüße

Tinchen

Re: Aufgabe der Pflegehilfskraft?!

BeitragVerfasst: Mi 24.08.2016, 02:37
von nacl
Hallo, nein.Grundsätzlich ist die manuelle Entleerung verboten von Fk oder von Pk. Man könnte zu viel verletzen dabei. So etwas lieber den Fachmännern in KH,s überlassen!!!!

Re: Aufgabe der Pflegehilfskraft?!

BeitragVerfasst: Di 20.09.2016, 09:02
von Robin
Grüß Dich!

Mich würde mal interessieren, ob es mir als Pflegehilfskraft zusteht auch ein paar Tipps und Empfehlungen bezüglich natürliche Heilmittel zu geben oder übersteigt das bereits meinen Kompetenzbereich. Zum Beispiel habe ich einen sehr guten Tipp hier gefunden, der aus eigener Erfahrung auch tatsächlich gegen Warzen helfen würde.

Jetzt habe ich eine Kundin, die mit zwei unschönen Warzen im Gesicht zu kämpfen hat und das nicht in den Griff kriegt. Darf ich ihr da den Tipp mit dem Schöllkraut geben?