Hallo zusammen,
leider finde im Netz nicht wirklich eine Aussagefähige Antwort.
Um es kurz zu machen: "darf" oder ist eine ungelernte Pflegehilfskraft mit LG1+2 berechtigt bei einer/m querschnittsgelähmten Frau/Mann eine Darmausleerung vornehmen? Oder ist dieses nur von examierten Kräften erlaubt?
Wenn jemand einen Link noch dazu hat, wäre ich wirklich dankbar.
Viele Grüße
Tinchen