Düsseldorf
LVR-Klinikum Düsseldorf
P11 TVöD
Voll- oder Teilzeit
Unbefristet
01.11.2024
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Unterstützung der Stationsleitung in der Wahrnehmung der fachlichen und organisatorischen Leitung der Station und Vertretung während ihrer Abwesenheit. Dazu zählen insbesondere:
Die Station 13D ist eine Station für den qualifizierten Alkohol-, Drogen- und Medikamentenentzug. Das multiprofessionelle Team fühlt sich dem Grundsatz der "niederschwelligen Suchtarbeit" verbunden, d.h. die Patient*innen werden ohne Vorbedingungen an eine Motivation aufgenommen. Eine der Hauptaufgaben des Teams besteht in der engen Begleitung suchterkrankter Menschen durch intensive Beziehungsarbeit nach dem System der Bezugspflege. Hierzu gehört in der Akutversorgung die Sicherstellung einer komplikationsfreien und evidenzbasierten Entzugsbehandlung. Im Speziellen bietet die Station 13D insbesondere Therapieangebote für Patient*innen mit einer sogenannten Doppeldiagnose an, bei welcher neben einer Suchterkrankung ebenso mindestens eine weitere psychiatrische Grunderkrankung vorliegt. Dieses Therapieangebot befindet sich aktuell im weiteren Aufbau und wird multiprofessionell ausgebaut. Neben der Entwicklung einer positiven, therapeutischen Beziehung, steht die Erarbeitung individueller Ziele zur weiteren Stabilisierung im Vordergrund. Zur weiteren Unterstützung der Patient*innen arbeiten wir eng mit externen Partner*innen, Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und weiterbehandelnden Einrichtungen zusammen.
Das LVR-Klinikum Düsseldorf führt Abteilungen für Allgemeine Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie/-psychosomatik, Neurologie, Soziale Rehabilitation und Forensik mit insgesamt 787 Betten / Plätzen und beschäftigt rund 1.500 Mitarbeiter*innen. Die Versorgungspflicht besteht für 530.000 Einwohner der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 21.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden.
Herr Nico Cizmar
steht Ihnen für den Fachbereich bei Rückfragen zum Aufgabengebiet gerne zur Verfügung.
Tel.: 0211 922-3405
Frau Angela Hackelberg-Deinert
steht Ihnen für Rückfragen zum Bewerbungsprozess gerne zur Verfügung.
Tel.: 0211 922-2101
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs-/ Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei.
Bei der respektvollen Begleitung, Betreuung und Behandlung von Menschen ist die Qualität unserer Leistungen unser Maßstab für unser Handeln. Für unsere Kund*innen wollen wir immer besser werden.
Der LVR setzt sich für eine Organisationskultur ein, die von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Jede*r Einzelne soll Wertschätzung erfahren, und zwar unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Identität, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung oder anderen Merkmalen, die gesellschaftliche Vielfalt ausmachen.
Als öffentlicher Arbeitgeber fördert der LVR die tatsächliche Erreichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Der LVR folgt diesem Auftrag schon seit über 30 Jahren mit Maßnahmen für eine ausgewogene Beschäftigungsstruktur, mit Frauenförderung z. B. für Führungspositionen, mit dem Bemühen, als familienfreundlicher Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu unterstützen oder auch in seinen fachlichen Aufgaben für mehr Gendersensibilität.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.