Düsseldorf, Hilden
LVR-Klinikum Düsseldorf
P11 TVöD
Voll- oder Teilzeit
unbefristet
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
07.04.2025
Unterstützung der Stationsleitung in der Wahrnehmung der fachlichen und organisatorischen Leitung der Station und Vertretung während ihrer Abwesenheit. Dazu zählen insbesondere:
Die Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (Leitung: Herr PD Dr. med. PD Dr. phil. Reissner) umfasst 52 stationäre sowie 30 teilstationäre Behandlungsplätze bestehend aus einer Kinderstation, zwei Psychotherapiestationen (Schwerpunkt Essstörung, soziale Phobie, affektive Störungen, Psychosen) mit Akut- und Regelversorgung, einer Eltern-Kind-Station und einer Tagesklinik mit 2 Standorten (Düsseldorf und Hilden), sowie einer Institutsambulanz (Düsseldorf und Hilden). Die Abteilung arbeitet nach einem multimodalen kinder- und jugendpsychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlungskonzept mit diagnostischen, verhaltenstherapeutischen, tiefenpsychologisch orientierten und systemisch-familientherapeutischen Angeboten im Einzel-, Familien- und Gruppen-Setting. Die Versorgungspflicht der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie besteht für die Landeshauptstadt Düsseldorf sowie den Kreis Mettmann (mit 10 Städten) und damit für 1,2 Mio. Einwohner. Die Schwerpunkte liegen u.a. im Bereich psychische Störungen bei Schulvermeidung, Eltern-Kind-Psychotherapie sowie Transitionspsychiatrie in Kooperation mit der Abteilung für Allgemeine Psychiatrie, Psychotherapie und der Psychosomatischen Medizin.
Das LVR-Klinikum Düsseldorf führt Abteilungen für Allgemeine Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie / -psychotherapie / -psychosomatik, Neurologie und Forensik mit insgesamt 724 Betten / Plätzen und beschäftigt rund 1.500 Mitarbeiter*innen.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 21.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden.
Frau Steffi Jertzimbeck
steht Ihnen für den Fachbereich bei Rückfragen zum Aufgabengebiet gerne zur Verfügung.
Tel.: 0211 922-3305
Frau Nicole Riegels
steht Ihnen für Rückfragen zum Bewerbungsprozess gerne zur Verfügung.
Tel.: 0211 922-1117
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs- / Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei.
Bei der respektvollen Begleitung, Betreuung und Behandlung von Menschen ist die Qualität unserer Leistungen unser Maßstab für unser Handeln. Für unsere Kund*innen wollen wir immer besser werden.
Der LVR setzt sich für eine Organisationskultur ein, die von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Jede*r Einzelne soll Wertschätzung erfahren, und zwar unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Identität, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung oder anderen Merkmalen, die gesellschaftliche Vielfalt ausmachen.
Als öffentlicher Arbeitgeber fördert der LVR die tatsächliche Erreichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Der LVR folgt diesem Auftrag schon seit über 30 Jahren mit Maßnahmen für eine ausgewogene Beschäftigungsstruktur, mit Frauenförderung z. B. für Führungspositionen, mit dem Bemühen, als familienfreundlicher Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu unterstützen oder auch in seinen fachlichen Aufgaben für mehr Gendersensibilität.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.