Abschluss einer Ausbildung als Krankenschwester oder -pfleger, als
Kinderkrankenschwester oder -pfleger nach dem Krankenpflegegesetz oder
als Altenpflegerin oder -pfleger.
• praktische Berufserfahrung in dem erlernten Pflegeberuf von zwei Jahren
innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese Berufserfahrung sollte im Umfang einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erworben worden sein.
• nach § 80 SGB XI eine leitungsbezogene Weiterbildung von mindestens 460
Stunden oder der Studienabschluss im Pflegemanagement einer FH oder
Universität
• Zusatzausbildung für die ambulante Pflege
• umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Qualitätsmanagements
• erfolgreiche Arbeit während der Probezeit von sechs Monaten.
Persönliche Qualifikation:
• Organisationstalent
• Entscheidungsfreudigkeit
• Verantwortungsbereitschaft.
• Handlungsfähigkeit
• Einsatzbereitschaft
• Umsetzungsfähigkeit
• sicheres Auftreten
• sprachliche Gewandtheit
• Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
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• eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
• Fähigkeit zur Analyse, Reflexion und Synthese
• Ausgeglichenheit, Ausdauer, Initiative und Einsatzbereitschaft
• Einfühlungsvermögen
• pädagogisches Geschick und Fähigkeit, ein Team zu motivieren
• Urteilsvermögen
• innere Stabilität
• Bereitschaft zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
Ziele der Stelle
• Führung des Pflegedienstes im Einklang mit den Bedürfnissen der Patienten,
der Mitarbeiter und der Geschäftsführung
• Sicherung der optimalen pflegerischen und psychosozialen Betreuung der
Patienten
• Gestaltung einer Organisationsstruktur, mit der sich die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen identifizieren können
• Neuentwicklung, Verbesserung und Umsetzung von Konzepten, Standards
und Methoden der Pflege
• Sicherstellung der korrekten Beschaffung und Verwendung der für die Pflege
notwendigen Mittel
• Sicherung einer wirtschaftlichen Betriebsführung
• Kontrolle und Beobachtung der Pflege
• modernes und sachgerechtes Personalmanagement
• Sicherung und Förderung der Zufriedenheit des Pflegepersonals
• Sicherstellung der ständigen Weiterbildung des Pflegepersonals
• Umsetzung einer zeitgemäßen und sachgerechten Personalpolitik
• Beachtung aller arbeitsrechtlichen Richtlinien, der tariflichen
Rahmenvereinbarungen sowie trägerspezifischen Besonderheiten
• Erfüllung und Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Struktur-, Prozess- und
Ergebnisqualität gemäß § 80 SGB XI (Pflegequalität)
• Sicherung der aktivierenden Pflege der Patienten
• Mithilfe und Mitgestaltung bei der Entwicklung und Umsetzung der
Unternehmensphilosophie und des Pflegeleitbildes
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