Hallo liebe Kollegen,
im Rahmen eines internen Audits sind uns zwei Punkte aufgefallen, zu denen ich gerne mal nach Erfahrungen fragen würde.
1. Es wurde bemängelt, dass wir keine ärztliche Anordnung für den DK-Beutel-Wechsel vorliegen haben ( wir halten uns hier an die Herstellerangaben, bzw. bei Ablagerungen etc. auch häufiger). Uns war bisher nicht bekannt, dass hierfür eine ärztliche Anordnung vorliegen muss. Es geht nicht um den reinen DK-Wechsel,dass ist ja klar,sondern nur um den Beutelwechsel.Hausarzt und Urologe haben darüber ebenfalls keine Kenntnis. Sie würden dies ganz klar als pflegerische Tätigkeit ansehen.
Hat hier jemand Erfahrungen?
2. Vielleicht habe ich hier auch einen Denkfehler. Bei Medikamenten, die nach Anbruch eine beschränkte Haltbarkeit haben, handhaben wir es bisher so, dass wir das Anbruchsdatum vermerken, und die Apotheke im Vorfeld einen Aufkleber auf das Medikament klebt mit der Aufschrift " Haltbarkeit nach Anbruch: 4 Wochen/6 Monate" etc. je nach Medikament. Dem MD und der Heimaufsicht hat dies bisher immer ausgereicht. Muss zwangsläufig das genaue Ablaufdatum vermerkt werden? Gerade bei Augentropfen ist der Platz ja doch auch begrenzt.
Falls hier jemand etwas genaueres zu sagen kann, wäre ich sehr dankbar