von talgat » Fr 16.04.2021, 23:29
Hallo an alle, ich bin seit 2012 als Altenpfleger angestellt und bin nach Anlage 32 der AVR eingruppiert. Das heißt, ich habe einen "neuen" Vertrag. Mitarbeiter mit dem "alten" AVR-Vertrag bekommen Kinderzulage, mir steht wohl keine zu. Ich bin mir nicht sicher, ob es so rechtens ist. Hat jemand Erfahrungen damit? Vielen Dank für die Info!