Hallo,
Vorweg mein Partner ist im 2. Lehrjahr zum Altenpfleger
Heute stand bei bei meinem Partner ein Praxisbesuch an. Die Aufgabe ging um Pflege mit Menschen bei Atemproblemen. Er wollte eine Waschung am Bett mit atemerleichternder Einreibung und einer spzeiellen Lagerung durchführen. Da zur Waschung die Intimpflege gehört, hatte er seinen männlichen Klienten nach der Oberköperwaschung und Einreibung in der Durchführung gefragt, ob es ok ist, wenn die Anleiterin sowie Lehrkraft bei der Intimpflege dabei ist. Sein Klient verneinte dieses und daraufhin wurde der Praxisbesuch mit einer 6 abgebrochen..Begründung Täuschungsversuch, mit der Einverständnisserklärung hätte der Klient sein Einverständnis gegeben und ihn nochmal wegen der Intimpflege zu fragen, sei ein Täuschungsversuch.
Ich bin allerdings der Meinung, dass man dazu verplichtet ist, bei der Intimpflege nochmal nachzufragen. Weil gerade bei der Intimpflege das Schamgefühl auch Tagesform und Symphatie abhänging ist. Finde dazu aber gerade nichts im Internet.
Habt ihr weitere Informationen? Wie ist eure Meinung?