Guten Abend,
ich stelle hier eine Frage zur Anzahl der Bereitschaftsdienste einer Teilzeitkraft.
Ich bin als MTR mit 60% einer VZK im Krankenhaus beschäftigt. Nun wurde bei uns Bereitschaftsdienst angeordnet.
Alle MTR'S müssen die gleiche Anzahl von BD absolvieren, egal ob es eine Vollzeitkraft ist oder eine TZK( z.T mit noch kleinen Kindern).
Es gibt MA die haben eine 25% Stelle, die kommen nur noch für ihre Dienste und sind gar nicht mehr in der Tagesroutine einsetzbar, da das ihren Stundenrahmen sprengen würde.
Ist das so zulässig oder müsste man bei der Anzahl der Dienste nicht auch Rücksicht auf die Teilzeitbeschäftigung nehmen?
Vielen Dank