von Heiner » Sa 13.07.2013, 19:54
Hallo zusammen!
Ich hab leider vor ca. 20 Jahren mal Mist gebaut und musste für drei Jahre ins Gefängnis. Danach habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen und habe auch danach die ganze Zeit als Altenpfleger gearbeitet. Nun muss ich mir wegen eines Umzugs einen neuen Job suchen und frage mich gerade, ob ich verpflichtet bin, meine Vorstrafe im Lebenslauf anzugeben? Und wenn ja, meint Ihr, dass ich damit dann trotzdem noch Chancen auf einen neuen Job habe? Darf man überhaupt als Vorbestrafter als Pfleger arbeiten? Bei meiner letzten Einstellung vor 20 Jahren habe ich das gar nicht angegeben und ich musste auch kein polizeiliches Führungszeugnis oder Ähnliches vorlegen. Ist das heutzutage anders?
Grüße
Heiner
Hallo zusammen!
Ich hab leider vor ca. 20 Jahren mal Mist gebaut und musste für drei Jahre ins Gefängnis. Danach habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen und habe auch danach die ganze Zeit als Altenpfleger gearbeitet. Nun muss ich mir wegen eines Umzugs einen neuen Job suchen und frage mich gerade, ob ich verpflichtet bin, meine Vorstrafe im Lebenslauf anzugeben? Und wenn ja, meint Ihr, dass ich damit dann trotzdem noch Chancen auf einen neuen Job habe? Darf man überhaupt als Vorbestrafter als Pfleger arbeiten? Bei meiner letzten Einstellung vor 20 Jahren habe ich das gar nicht angegeben und ich musste auch kein polizeiliches Führungszeugnis oder Ähnliches vorlegen. Ist das heutzutage anders?
Grüße
Heiner