von Nadine » Di 04.10.2011, 17:21
Hallo Fabian,
also einen wirklichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast Du in Deinem Fall nicht, da Du ja keinen triftigen Grund hast (bzw. ihn nicht nennen möchtest, eine Bewerbung bei einem anderen Unternehmn wäre nämlich einer). Ansonsten bietet es sich immer an, ein Zwischenzeugnis zu fordern, wenn man eine große Aufgabe erledigt hat, versetzt wurde oder ein neues Aufgabengebiet bekommt. Wenn so etwas bei Dir der Fall wäre, dann könntest Du das als Grund für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses anführen.
Ansonsten: Komm mit der Wahrheit auf den Tisch! Vielleicht verbessert sich ja dadurch sogar etwas bei Deiner bisherigen Anstellung.
Nadine
Hallo Fabian,
also einen wirklichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast Du in Deinem Fall nicht, da Du ja keinen triftigen Grund hast (bzw. ihn nicht nennen möchtest, eine Bewerbung bei einem anderen Unternehmn wäre nämlich einer). Ansonsten bietet es sich immer an, ein Zwischenzeugnis zu fordern, wenn man eine große Aufgabe erledigt hat, versetzt wurde oder ein neues Aufgabengebiet bekommt. Wenn so etwas bei Dir der Fall wäre, dann könntest Du das als Grund für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses anführen.
Ansonsten: Komm mit der Wahrheit auf den Tisch! Vielleicht verbessert sich ja dadurch sogar etwas bei Deiner bisherigen Anstellung.
Nadine