von Sekretschleuder24 » Do 16.02.2017, 17:45
Hallo beisammen!
Hier geht es um die Frage, ob mit der folgenden Formulierung der Arbeirsvertrag als befristet, unbefristet zu sehen ist.:
"Der Vertrag wird für die Dauer von sechs Monaten als befristetes Probearbeitsverhältnis abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Probezeit wenn nicht vorher schriftlich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Vereinbaren die Parteien keine neuen Schriftlichen Bedingungen, setzen aber in beiderseitigen Einverständnis das Arbeitsverhältnis über die Dauer der Befristung fort, so gilt das Arbeitsverhältnis zu den in diesem Vertrag fixierten Bedingungen als auf unbefristete Zeit abgeschlossen."
Mein Arbeitgeber ist im Gegensatz zu mir und der Agentur für Arbeit der Meinung, dass der Vertrag nicht "wirklich"(?) begristet sei... .
Meiner Auffassung nach ist dies eindeutig ein Befristeter Arbeitsvertrag- denn soweit ich weiss gibt es nur befristet ODER unbefristet, und dazwischen gibts arbeitsrechtlich nichts.
Eine Probezeit (6Monate)ist ohnehin grundsätzlich bei jedem Arbeitsvertrag gesetzlich vorgesehen, sofern nicht vor Ablauf der 6 Monate beide Seiten einer vorzeitigen Beendigung der Probezeit, -oder der AG eine Verlängerung aus irgendwelchen Gründen möchte(n).
Daher macht eine yolche Befristung wenig Sinn bzw diese mit der Probezeit zu verknüpfen- die ja grundsätzlich ersteinmal nichts mit einer Befristung- sondern ledigluch mit der Möglichkeit der Kündigubg ohne Grund inberhalb von 2 Wochen zu tun hat.
Wie beschrieben ist auch die Auffassung der Agentur f. Arbeit die, dass dieser Vertrag wie beschrieben ganz klar befristet ist und der AG nur die Befristung an die mehr oder weniger zufällug auch 6 Monate geltende Probezeit "verknüpft".
Der Zusatz, dass der Arbeitsvertrag nach Ablauf der 6 Monatigen Frist und Fortführung des Arbeitsverhältnisses dann automatisch ein unbefristeter Vertrag wird ist meiner Meinung nach vollkommener blödsinn, denn das wäre sowiso der Fall bei JEDEM befristeten Vertrag- egal ob 6Monate, 1 Jahr oder sonstwie befristet ist.
Ich denke eher, dass sich der AG hier lediglich für alle Eventualitäten absichern will.
Ich bin wie gesagt der Überzeugung, er ist wie es drinsteht ganz klar Befristet (Bin im 4. Monat dort) und das Arbeitsamt fordert mich leider zurecht auf mich nun (3Monate vor Vertragsende) mich Arbeitsuchend zu melden, da ich sonst bei nicht Weiterbeschäftigung nach dem halben Jahr bei Arbeitslosigkeit eine Sperre bekomme.
Mein AG behauptet natürlich...neee nee der ist nicht befristet...
Was meint Ihr ??
Hallo beisammen!
Hier geht es um die Frage, ob mit der folgenden Formulierung der Arbeirsvertrag als befristet, unbefristet zu sehen ist.:
"Der Vertrag wird für die Dauer von sechs Monaten als befristetes Probearbeitsverhältnis abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Probezeit wenn nicht vorher schriftlich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Vereinbaren die Parteien keine neuen Schriftlichen Bedingungen, setzen aber in beiderseitigen Einverständnis das Arbeitsverhältnis über die Dauer der Befristung fort, so gilt das Arbeitsverhältnis zu den in diesem Vertrag fixierten Bedingungen als auf unbefristete Zeit abgeschlossen."
Mein Arbeitgeber ist im Gegensatz zu mir und der Agentur für Arbeit der Meinung, dass der Vertrag nicht "wirklich"(?) begristet sei... .
Meiner Auffassung nach ist dies eindeutig ein Befristeter Arbeitsvertrag- denn soweit ich weiss gibt es nur befristet ODER unbefristet, und dazwischen gibts arbeitsrechtlich nichts.
Eine Probezeit (6Monate)ist ohnehin grundsätzlich bei jedem Arbeitsvertrag gesetzlich vorgesehen, sofern nicht vor Ablauf der 6 Monate beide Seiten einer vorzeitigen Beendigung der Probezeit, -oder der AG eine Verlängerung aus irgendwelchen Gründen möchte(n).
Daher macht eine yolche Befristung wenig Sinn bzw diese mit der Probezeit zu verknüpfen- die ja grundsätzlich ersteinmal nichts mit einer Befristung- sondern ledigluch mit der Möglichkeit der Kündigubg ohne Grund inberhalb von 2 Wochen zu tun hat.
Wie beschrieben ist auch die Auffassung der Agentur f. Arbeit die, dass dieser Vertrag wie beschrieben ganz klar befristet ist und der AG nur die Befristung an die mehr oder weniger zufällug auch 6 Monate geltende Probezeit "verknüpft".
Der Zusatz, dass der Arbeitsvertrag nach Ablauf der 6 Monatigen Frist und Fortführung des Arbeitsverhältnisses dann automatisch ein unbefristeter Vertrag wird ist meiner Meinung nach vollkommener blödsinn, denn das wäre sowiso der Fall bei JEDEM befristeten Vertrag- egal ob 6Monate, 1 Jahr oder sonstwie befristet ist.
Ich denke eher, dass sich der AG hier lediglich für alle Eventualitäten absichern will.
Ich bin wie gesagt der Überzeugung, er ist wie es drinsteht ganz klar Befristet (Bin im 4. Monat dort) und das Arbeitsamt fordert mich leider zurecht auf mich nun (3Monate vor Vertragsende) mich Arbeitsuchend zu melden, da ich sonst bei nicht Weiterbeschäftigung nach dem halben Jahr bei Arbeitslosigkeit eine Sperre bekomme.
Mein AG behauptet natürlich...neee nee der ist nicht befristet...
Was meint Ihr ??