von Gast234 » Do 09.08.2018, 18:26
Da du eine Prüfung nicht bestanden hast, erhälts du auch den Berufsabschluss nicht. Dieser war aber notwendig, um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erhalten. Da du vermutlich auch keine sonstige medizinische Ausbildung abgeschlossen hast, kannst du auch nicht die Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben. Somit darfst du nicht röntgen - dies schließt die RöV und die StrSchV aus. Tust du es trotzdem machst du dich (da Durchführung der Tätigkeit) sowie dein Arbeitgeber (Erlaub der Tätigkeit) strafbar.
Das heißt aber nicht, dass du nicht im Röntgen arbeiten darfst. Du könntest an der Anmeldung oder als Hilfskraft (Hol-/ Bringedienst, Hilfe bei aus- und ankleider der Pat.) tätig sein.
Da du eine Prüfung nicht bestanden hast, erhälts du auch den Berufsabschluss nicht. Dieser war aber notwendig, um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erhalten. Da du vermutlich auch keine sonstige medizinische Ausbildung abgeschlossen hast, kannst du auch nicht die Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben. Somit darfst du nicht röntgen - dies schließt die RöV und die StrSchV aus. Tust du es trotzdem machst du dich (da Durchführung der Tätigkeit) sowie dein Arbeitgeber (Erlaub der Tätigkeit) strafbar.
Das heißt aber nicht, dass du nicht im Röntgen arbeiten darfst. Du könntest an der Anmeldung oder als Hilfskraft (Hol-/ Bringedienst, Hilfe bei aus- und ankleider der Pat.) tätig sein.