von Kolumbus » So 08.12.2013, 14:00
Gesetzlich ist es nur so geregelt, dass wenn Du tagsüber am Sonntag oder an einem Feiertag arbeitest, Du einen Ruhetag innerhalb der folgenden zwei Wochen nehmen kannst, siehe hier im Arbeitszeitgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.htmlEinen gesetzlichen Sonntagszuschlag gibt es also nicht, wird aber dennoch oft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt und steht dann auch so im Arbeitsvertrag.
Wenn Du am Sonntag auch nachts arbeiten musst, dann gelten ganz normal die Bedingungen für Nachtarbeit, siehe hier im Arbeitszeitgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.htmlNach Absatz 5 stehen einem also dann eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag zu, was auch immer "angemessen" jetzt genau bedeuten soll...
Hoffe das hilft weiter...
Kolumbus
Gesetzlich ist es nur so geregelt, dass wenn Du tagsüber am Sonntag oder an einem Feiertag arbeitest, Du einen Ruhetag innerhalb der folgenden zwei Wochen nehmen kannst, siehe hier im Arbeitszeitgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
Einen gesetzlichen Sonntagszuschlag gibt es also nicht, wird aber dennoch oft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt und steht dann auch so im Arbeitsvertrag.
Wenn Du am Sonntag auch nachts arbeiten musst, dann gelten ganz normal die Bedingungen für Nachtarbeit, siehe hier im Arbeitszeitgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html
Nach Absatz 5 stehen einem also dann eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag zu, was auch immer "angemessen" jetzt genau bedeuten soll...
Hoffe das hilft weiter...
Kolumbus