von Todi » Mi 09.04.2014, 00:33
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag zum Thema Arbeitsbereitschaft? Wenn da gar nichts dazu steht, dann denke ich mal, dass dann schon die 48 Stunden aus dem Tarifvertrag Gültigkeit haben. Anders wäre es, wenn in Deinem Arbeitsvertrag z.B. maximal 4 zusätzliche Stunden Bereitschaft drinstehen, dann hätten die Gültigkeit.
Bin aber auch kein Rechtsexperte, am besten sonst mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nachfragen.
Grüße
Todi
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag zum Thema Arbeitsbereitschaft? Wenn da gar nichts dazu steht, dann denke ich mal, dass dann schon die 48 Stunden aus dem Tarifvertrag Gültigkeit haben. Anders wäre es, wenn in Deinem Arbeitsvertrag z.B. maximal 4 zusätzliche Stunden Bereitschaft drinstehen, dann hätten die Gültigkeit.
Bin aber auch kein Rechtsexperte, am besten sonst mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nachfragen.
Grüße
Todi