von Carola » Di 31.07.2012, 10:30
Hallo Bella!
Wenn in Deinem befristeten Arbeitsvertrag der Punkt ordentliche Kündigung nicht behandelt wird, dann kann der Vertrag gar nicht ordentlich gekündigt werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, in Deinem Fall also vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Wenn Du in der Probezeit bist (muss auch im Arbeitsvertrag stehen), dann beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Carola
Hallo Bella!
Wenn in Deinem befristeten Arbeitsvertrag der Punkt ordentliche Kündigung nicht behandelt wird, dann kann der Vertrag gar nicht ordentlich gekündigt werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, in Deinem Fall also vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Wenn Du in der Probezeit bist (muss auch im Arbeitsvertrag stehen), dann beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Carola