von logo » Mo 14.11.2022, 22:03
Natürlich darf er das nicht!!
er kann dich zwar zu anderen Tätigkeiten einsetzen, insofern in deinem Arbeitsvertrag etwas von .. " anderen Einrichtungen abdeligieren" steht. Jedoch muss sich deine vorherige Arbeitszeit in dieser "neuen" Arbeitszeit widerspiegeln.
Du sitzt ja schließlich nicht zuhause rum und wartest auf Abruf, um 24h immer zur Verfügung zu stehen. Du hast ja auch ein Privatleben. Konfrontiere deinen AG damit, dass du kündigen wirst, wenn er dich nicht in deinem eigentlichen Tätigkeitsfeld wieder einsetzt.
Mal gucken, ob er sich das nochmal überlegt...
Deine lehre Stelle wird er nicht so schnell wieder besetzen können, daher sollte er gut überlegen, was er macht.
Natürlich darf er das nicht!!
er kann dich zwar zu anderen Tätigkeiten einsetzen, insofern in deinem Arbeitsvertrag etwas von .. " anderen Einrichtungen abdeligieren" steht. Jedoch muss sich deine vorherige Arbeitszeit in dieser "neuen" Arbeitszeit widerspiegeln.
Du sitzt ja schließlich nicht zuhause rum und wartest auf Abruf, um 24h immer zur Verfügung zu stehen. Du hast ja auch ein Privatleben. Konfrontiere deinen AG damit, dass du kündigen wirst, wenn er dich nicht in deinem eigentlichen Tätigkeitsfeld wieder einsetzt.
Mal gucken, ob er sich das nochmal überlegt... :-) Deine lehre Stelle wird er nicht so schnell wieder besetzen können, daher sollte er gut überlegen, was er macht.