von lughnasagh » Mi 17.02.2016, 17:55
Lieber Kenny1990
ich habe das gleiche oder ähnliche Problem, ich arbeite im 1.Lehrjahr als Pflegefachkraft und ich werde genauso behandelt. Als volle Pflegefachkraft angesehen, was einem zuerst schmeichelt aber als nächstes doch Angst macht, ob der Betrieb vielleicht doch etwas unseriös und extrem mitarbeitersparend ist.
Ich weiß hin und wieder als volle Kraft zu zählen macht einem nichts ausm wenn jemand wirklich krank ist, oder mal jemand in Urlaub ist. Für dich zählt aber vor allem eines: Dein Praktikumsplatz hat durch deinen Arbeitsvertrag die Pflichtm dich auszubilden. Heißt wenn du deinen nächsten FPU verhaust, kann deine Lehrerin hergehen und sagenm dass es so aussieht als würdest du in dem Betrieb nichts lernen und sie kann dir bei der Suche eines neuen Betriebes helfen. Das ist aber das Letzte was ich dir empfehle. Rede mit deinem Arbeitgeber und wenn die sagen, dass es eben so ist, dann suchst du dir halt nen Neuen.
Im Gesetz steht (sofern du auch aus D bist xD ) (
https://www.gesetze-im-internet.de/altpflg/BJNR151310000.html): § 15
(1) Der Träger der praktischen Ausbildung hat
1.
die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,
2.
der Schülerin und dem Schüler kostenlos die Ausbildungsmittel, Instrumente und Apparate zur Verfügung zu stellen, die zur praktischen Ausbildung und zum Ablegen der jeweils vorgeschriebenen Prüfung erforderlich sind,
3.
sicherzustellen, dass die praktische Ausbildung gemäß § 4 Abs. 3 durchgeführt wird.
(2) Der Schülerin und dem Schüler dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen; sie müssen ihrem Ausbildungsstand und ihren Kräften angemessen sein.
Du musst nicht alles machen, was du dir selbst nicht zutraust kannst du auch verweigern, man nennt das Remonstrationsrecht zb um einen Bewohner oder Patienten vor Schaden zu bewahren.
Was den Urlaub angeht: Es gilt das allgemeine Arbeitsrecht, es stehen dir 24 Tage pro Jahr mindestens zu, du kannst den Antrag auch an deinen Arbeitgeber stellen aber im endeffekt muss dieser ihn genehmigen, somit hat dein Arbeitgeber das letzte Wort und es ist rechtens. (
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub.html)
Ich weiß nicht, ob ich dir ne Hilfe war... Ich hoffe es x). Ich wünsch uns beiden viel Glück, ich meine es ist echt ein toller Job aber die Bedingungen machen ihn hart, nicht die Arbeit an sich, die ist toll. ^^
Lieber Kenny1990
ich habe das gleiche oder ähnliche Problem, ich arbeite im 1.Lehrjahr als Pflegefachkraft und ich werde genauso behandelt. Als volle Pflegefachkraft angesehen, was einem zuerst schmeichelt aber als nächstes doch Angst macht, ob der Betrieb vielleicht doch etwas unseriös und extrem mitarbeitersparend ist.
Ich weiß hin und wieder als volle Kraft zu zählen macht einem nichts ausm wenn jemand wirklich krank ist, oder mal jemand in Urlaub ist. Für dich zählt aber vor allem eines: Dein Praktikumsplatz hat durch deinen Arbeitsvertrag die Pflichtm dich auszubilden. Heißt wenn du deinen nächsten FPU verhaust, kann deine Lehrerin hergehen und sagenm dass es so aussieht als würdest du in dem Betrieb nichts lernen und sie kann dir bei der Suche eines neuen Betriebes helfen. Das ist aber das Letzte was ich dir empfehle. Rede mit deinem Arbeitgeber und wenn die sagen, dass es eben so ist, dann suchst du dir halt nen Neuen.
Im Gesetz steht (sofern du auch aus D bist xD ) (https://www.gesetze-im-internet.de/altpflg/BJNR151310000.html): § 15
(1) Der Träger der praktischen Ausbildung hat
1.
die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,
2.
der Schülerin und dem Schüler kostenlos die Ausbildungsmittel, Instrumente und Apparate zur Verfügung zu stellen, die zur praktischen Ausbildung und zum Ablegen der jeweils vorgeschriebenen Prüfung erforderlich sind,
3.
sicherzustellen, dass die praktische Ausbildung gemäß § 4 Abs. 3 durchgeführt wird.
(2) Der Schülerin und dem Schüler dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen; sie müssen ihrem Ausbildungsstand und ihren Kräften angemessen sein.
Du musst nicht alles machen, was du dir selbst nicht zutraust kannst du auch verweigern, man nennt das Remonstrationsrecht zb um einen Bewohner oder Patienten vor Schaden zu bewahren.
Was den Urlaub angeht: Es gilt das allgemeine Arbeitsrecht, es stehen dir 24 Tage pro Jahr mindestens zu, du kannst den Antrag auch an deinen Arbeitgeber stellen aber im endeffekt muss dieser ihn genehmigen, somit hat dein Arbeitgeber das letzte Wort und es ist rechtens. (http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub.html)
Ich weiß nicht, ob ich dir ne Hilfe war... Ich hoffe es x). Ich wünsch uns beiden viel Glück, ich meine es ist echt ein toller Job aber die Bedingungen machen ihn hart, nicht die Arbeit an sich, die ist toll. ^^