von Bernhard » Do 16.03.2017, 14:05
Hallo Leute, ich habe da eine Frage. Bin als Nachtwache in einer Senioren WG auf 450.-Euro Basis angestellt. Zu meinen Arbeiten gehören Küchenarbeiten wie Salate machen Kuchen backen, Puddings und so weiter. Natürlich auch spülen. Weiters sind einige Bäder hygienisch sauber zu machen, Eingansbereich und Aufenthaltsraumm zu putzen und naß zu wischen, sowie Kontrollgänge durch alle Zimmer während die Bewohner schlafen. Zweimal in der Nacht muß ich Ptienten die Windel tragen und teilweise schwer dement sind im Intimbereich waschen, ( bei Einkotung oder Urin ablassen ) und mit Windeln wickel und dann richtig lagern so dass keine Druckgeschwüre entstehen. Und dies ohne jede pflegerische Ausbldung, bin Kraftfahrer von Beruf.
Meine Frage, darf ich dies überhaupt und wie sieht es rechtlich aus wenn ich was falsch mache?
Hallo Leute, ich habe da eine Frage. Bin als Nachtwache in einer Senioren WG auf 450.-Euro Basis angestellt. Zu meinen Arbeiten gehören Küchenarbeiten wie Salate machen Kuchen backen, Puddings und so weiter. Natürlich auch spülen. Weiters sind einige Bäder hygienisch sauber zu machen, Eingansbereich und Aufenthaltsraumm zu putzen und naß zu wischen, sowie Kontrollgänge durch alle Zimmer während die Bewohner schlafen. Zweimal in der Nacht muß ich Ptienten die Windel tragen und teilweise schwer dement sind im Intimbereich waschen, ( bei Einkotung oder Urin ablassen ) und mit Windeln wickel und dann richtig lagern so dass keine Druckgeschwüre entstehen. Und dies ohne jede pflegerische Ausbldung, bin Kraftfahrer von Beruf.
Meine Frage, darf ich dies überhaupt und wie sieht es rechtlich aus wenn ich was falsch mache?