von talgat » Fr 16.04.2021, 23:29
Hallo an alle, ich bin seit 2012 als Altenpfleger angestellt und bin nach Anlage 32 der AVR eingruppiert. Das heißt, ich habe einen "neuen" Vertrag. Mitarbeiter mit dem "alten" AVR-Vertrag bekommen Kinderzulage, mir steht wohl keine zu. Ich bin mir nicht sicher, ob es so rechtens ist. Hat jemand Erfahrungen damit? Vielen Dank für die Info!
Hallo an alle, ich bin seit 2012 als Altenpfleger angestellt und bin nach Anlage 32 der AVR eingruppiert. Das heißt, ich habe einen "neuen" Vertrag. Mitarbeiter mit dem "alten" AVR-Vertrag bekommen Kinderzulage, mir steht wohl keine zu. Ich bin mir nicht sicher, ob es so rechtens ist. Hat jemand Erfahrungen damit? Vielen Dank für die Info!