Nun der Beitrag, bzw. die Frage ist ja schon etwas länger eingestellt und trotzdem immer wieder aktuell....
Unter
http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00406/index.html?lang=de finden Sie rechts oberhalb ein Link zum .pdf betreffend der Wegleitung zur Anerkennung des ‚Arztes‘ (Studium)
http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/00407/index.html?lang=de dito rechts oberhalb den Link zur Wegleitung betreffend allfälliger Weiterbildungstitel. Die Approbation ist dabei leider nicht das Zünglein auf der Waage.
Ein weiterer Punkt ist jeweils noch die Frage nach der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Hier herrscht eine Freizügigkeit mit EU-Staaten (eingeschränkt noch für Bulgarien und Rumänien - Kroatien noch spezieller). Staatsbürgerschaften ausserhalb der EU können nur mittels Sonderantrag eine Bewilligung erhalten - gemäss Auskunft der Immigrationsbehörde ist dies frühestens ab Stufe Facharzt möglich (PS. die Praxis zeigt hin und wieder aber auch anderes...). Die Nationalitäten von nicht EU-Staaten (und z. Zt. auch noch B / R / K) werden infolge des beschränkten Arbeitnehmerkontingentes sehr verhalten vergeben. Es ist immer auch der Individualfall zu prüfen.
Vielleicht auch noch ein paar weitere Hinweise unter
http://www.facharztjob.ch zu finden.
PremiumJob AG, Schweiz, Patrick Möckli