Die Anlagen der Bewerbung: Zeugnisse und Zertifikate
Neben dem Bewerbungsanschreiben und dem Lebenslauf dürfen auch die Anlagen, die zum einen die Angaben aus dem Lebenslauf belegen und zum anderen auch eine Wertung über die Leistungen des Bewerbers in der Vergangenheit abgeben, auf gar keinen Fall fehlen.
Hierzu zählen:
- Schulzeugnisse
- Ausbildungszeugnisse
- Studienzeugnisse
- Arbeitszeugnisse
- Zertifikate über Fort- und Weiterbildungen
Welche und wie viele Zeugnisse sollte man der Bewerbung beifügen?
Man muss auf keinen Fall alle Zeugnisse und Zertifikate seines gesamten Lebens seiner Bewerbung beifügen. Vielmehr sollte man darauf achten, wirklich nur die Zeugnisse auszuwählen, die auch für den zukünftigen Arbeitgeber relevant sind. Dabei gibt es ein paar Grundregeln zu beachten:
1. Das Zeugnis, das die höchste Berufsqualifikation belegt, muss immer der Bewerbung beigefügt werden. Ältere Schulzeugnisse oder Ausbildungszeugnisse müssen dann nicht mehr in die Bewerbungsmappe. Ab einem Alter des Bewerbers von etwa 30 Jahren ist es auch wirklich besser, darauf zu verzichten, denn dann zählt mehr die gesammelte Berufserfahrung.
2. Es genügt in der Regel, die letzten drei Arbeitszeugnisse in die Bewerbungsmappe zu legen. Möchte der die Bewerbung bearbeitende Personaler weitere Arbeitszeugnisse haben, dann wird er dies den Bewerber wissen lassen, so dass dieser ältere Zeugnisse nachreichen kann.
3. Zertifikate über Fort- und Weiterbildungen sollte man nur beifügen, wenn diese auch einen Bezug zur neuen Stelle haben und diese auch wirklich noch aktuell sind. Denn was nützt es dem neuen Arbeitgeber zu wissen, dass Sie vor 20 Jahren mal eine Windows 3.1-Fortbildung absolviert haben, wenn jetzt nur noch mit Windows 7 gearbeitet wird.
In welcher Reihenfolge legt man die Zeugnisse in die Bewerbungsmappe?
Nach dem Lebenslauf folgen zunächst die Zeugnisse und danach sonstige Bescheinigungen und Zertifikate über besuchte Fort- und Weiterbildungskurse. Die Zeugnisse werden dabei nach Aktualität sortiert, wobei das aktuellste Zeugnis zuerst für den Personaler sichtbar sein soll. Dieses sollte also bei Bewerbern mit Berufserfahrung das letzte Arbeitszeugnis (danach folgen die weiteren Arbeitszeugnisse) sein, bei Berufsanfängern das Ausbildungs- oder Diplomzeugnis, Bei Bewerbern um einen Ausbildungsplatz entsprechend das letzte Schulzeugnis. Im Anschluss an die Zeugnisse folgen dann – ebenso beginnend mit dem neuesten – die sonstigen relevanten Zertifikate.
Müssen Arbeitszeugnisse beglaubigt eingereicht werden?
Zunächst einmal fügt man natürlich immer nur eine Kopie seiner Zeugnisse seinen Bewerbungen bei. Man weiß ja nie, ob man die Unterlagen jemals wiedersieht. Auch wenn die Arbeitgeber außer bei Initiativbewerbungen verpflichtet sind, die Bewerbungsunterlagen nach dem Bewerbungsverfahren wieder an den Bewerber zurückzusenden, so gibt es unter den Unternehmen immer wieder schwarze Schafe, die die Portokosten und die Bearbeitungszeit der Rücksendung sparen wollen. Zeugnisse also niemals im Original, sondern immer nur Kopien mit der Bewerbung verschicken!
Doch wie sieht es nun mit einer Beglaubigung der Kopie aus?
In der Regel ist es nicht erforderlich, seine Zeugnisse beglaubigen zu lassen. Nur wenn der Arbeitgeber dies explizit verlangt, muss man den Aufwand betreiben und seine Zeugnisse beglaubigen lassen. Dies kann man zum Beispiel auf dem Amt, in der Schule (für Schulzeugnisse) oder auch bei einem Notar erledigen. Meist fällt dabei auch noch eine geringe Gebühr an.